Rechtliche Hinweise
Ankündigungsphase
Diese Website beschreibt das Angebot von Capital-Bridge, wie es ab dem Marktstart verfügbar sein wird. Bis dahin findet keine Vermittlungstätigkeit statt. Anfragen und Vormerkungen über diese Website sind unverbindlich; sie begründen weder einen Vermittlungsauftrag noch einen Anspruch auf eine Finanzierung oder auf ein Investment, noch bereiten sie eine Vermittlung vor. Angaben zu Abläufen, Fristen und Konditionen beschreiben den geplanten Regelbetrieb und können sich bis zum Marktstart ändern.
Rolle von Capital-Bridge
Ab dem Marktstart ist Capital-Bridge als Darlehensvermittlerin ausschließlich zwischen Unternehmen tätig. Wir sind kein Kreditinstitut, gewähren keine Darlehen im eigenen Namen, nehmen keine Gelder entgegen und leiten keine Zahlungen weiter. Alle vermittelten Darlehen sind Direktverträge zwischen Darlehensnehmer und Kapitalgeber; Darlehensbetrag und Rückzahlung fließen unmittelbar zwischen den Vertragsparteien. Sicherheiten werden unmittelbar zugunsten des Kapitalgebers bestellt.
Nur Unternehmerdarlehen
Darlehensnehmer können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Verbraucherdarlehen werden nicht vermittelt. Kapitalgeber können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein.
Keine Anlageberatung
Sämtliche Darstellungen auf dieser Website dienen der Information. Sie sind weder Anlageberatung noch Anlagevermittlung, keine Empfehlung und kein Angebot zum Erwerb von Finanzinstrumenten. Ob und zu welchen Bedingungen ein Darlehen zustande kommt, entscheiden Darlehensnehmer und Kapitalgeber eigenverantwortlich.
Risikohinweis
Projektfinanzierungen sind mit Risiken verbunden – bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals. Vermittelte Darlehen sind keine Bankeinlagen und unterliegen keiner Einlagensicherung. Sicherheiten wie Grundschulden mindern das Risiko, schließen es aber nicht aus; der Erlös aus einer Verwertung kann unter dem Darlehensbetrag liegen. Das Kapital ist für die vereinbarte Laufzeit gebunden; ein vorzeitiger Ausstieg ist in der Regel nicht möglich.
Bedeutung der Vorprüfung
Die ab dem Marktstart durchgeführte Vorprüfung ist eine formale Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität und eine interne Auswahlentscheidung von Capital-Bridge darüber, welche Projekte vermittelt werden. Sie ist keine Werthaltigkeits-, Bonitäts- oder Anlageprüfung und ersetzt nicht die eigene Prüfung durch den Kapitalgeber. Angaben zu einem Projekt – einschließlich Wertangaben, Kalkulationen und Planungen – stammen vom jeweiligen Projektträger; Capital-Bridge übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Kapitalgeber prüfen die Unterlagen selbst oder mit ihren Beratern und treffen ihre Entscheidung eigenverantwortlich.
Kennzahlen
Auf der Website genannte Schwellen – etwa Mindestvolumen, Beleihungsobergrenze oder Score-Schwelle – sind Zulassungskriterien unseres Prüfprozesses und keine Aussage über die Qualität eines Projekts.
Urheberrecht
Die Inhalte dieser Website – Texte, Grafiken und Logo – sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Kontakt & Anfrage
Schreiben Sie uns
Für Kapitalgeber
Ab dem Marktstart im Dezember 2026 nehmen wir Ihre Kriterien auf und stellen Ihnen passende Projekte vor.
Für Darlehensnehmer
Zwischenfinanzierung ab 250.000 €, Gesamtfinanzierung ab 1 Mio. €, ausschließlich für Unternehmen und Objektgesellschaften. Ab dem Marktstart beginnen Sie mit dem Quickcheck: neun Angaben, kein Upload.
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Vertraulichkeit
Alle Anfragen und Informationen werden streng vertraulich behandelt.